In der Schulstraße besteht die Möglichkeit, den PKW in einem gebührenpflichtigen Parkhaus unterzustellen.
Vor dem Gerichtsgebäude sind zwei Behindertenparkplätze vorhanden.
Anfahrt mit dem PKW
Anfahrt aus Richtung Stuttgart:
Über B 27 zur Stadtmitte Reutlingen - Karlstraße - Kaiserstraße - Schulstraße.
Anfahrt aus Richtung Tübingen:
Über B 28 zur Stadtmitte Reutlingen - Karlstraße - Kaiserstraße - Schulstraße.
Anfahrt aus Richtung Metzingen:
Über B 28 zur Stadtmitte Reutlingen - Karlstraße - Kaiserstraße - Schulstraße.
Anfahrt mit der Bahn
Vom Hauptbahnhof geradeaus zur Karlstraße - Gartenstraße - Schulstraße. Zu Fuß ca. 5 Minuten Gehzeit.