Sozialgericht Ulm
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Anträge, Verfahrenserklärungen und Schriftsätze in Rechtssachen können schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder - bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen - in elektronischer Form, jedoch nicht per einfacher E-Mail, eingereicht werden. Wie Sie entsprechende Dokumente rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Der Übermittlungsweg per einfacher E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen an das Gericht als Verwaltungsbehörde zu übersenden.