Der Trend der vergangenen Jahre setzt sich, was die Eingangszahlen (bestehend aus Klagen und Eilanträgen) betrifft, fort und nimmt sogar noch an Fahrt auf. In 2025 sind die Eingangszahlen am Sozialgericht Reutlingen nun im dritten Jahr in Folge gestiegen und liegen mit insgesamt 3.225 deutlich über den Eingangszahlen von 2024 (damals 2.694) und 2023 (damals 2.546). Damit lagen die Eingänge beim Sozialgericht um knapp 20% höher als 2024 und etwa 25% deutlich höher als noch im Jahre 2023. Insbesondere die Eilanträge sind mit einem Wert von 363 im Jahre 2025 im Vergleich zu 170 im Jahre 2024 um über 110% angestiegen. Die genauen Gründe hierfür sind gegenwärtig (noch) nicht bekannt.
Mit fast 30% der Klagen macht das Schwerbehindertenrecht den Großteil des Verfahrensbestandes 2025 am Sozialgericht aus, gefolgt von Verfahren des Rentenversicherungsrechts mit etwa 20%. Klagen aus dem Bereich Bürgergeld haben sich unwesentlich erhöht, liegen mit einem Anteil von 12,5% nun aber wieder vor den Verfahren der Kranken- und Pflegeversicherung mit etwa 11%. Die übrigen Rechtsgebiete Unfallversicherung (9%), Sozialhilfe/AsylblG (7%) und Arbeitslosenversicherung (5%) blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.
Entsprechend den Eingangszahlen konnten 2025 auch mehr Verfahren erledigt werden als 2024. Waren es 2024 noch 2.644 Verfahren, sind 2025 insgesamt 3.016 Verfahren beendet worden, was einer Zunahme von 14% entspricht. Hiervon mussten von den Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts insgesamt 773 Verfahren durch Urteil bzw. durch Gerichtsbescheid entschieden werden. Das entspricht einem Anstieg von fast 16% im Vergleich zu 2024, als lediglich 667 Verfahren durch Urteil oder Gerichtsbescheid endeten. Bei einem Gerichtsbescheid handelt sich auch um ein Urteil, allerdings ist dies eine rein schriftliche Entscheidung der Einzelrichterin / des Einzelrichters ohne eine mündliche Verhandlung und ohne Beteiligung von den bei Urteilen sonst zwingend zu beteiligenden beiden ehrenamtlichen Richtern. Voraussetzung für einen solchen Gerichtsbescheid ist, dass der Sachverhalt aufgeklärt ist und es sich weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht um einen besonders schwierigen Fall handelt. Bei den beiden letztgenannten Voraussetzungen kommt es jedoch nicht maßgeblich darauf an, ob die Beteiligten von einem besonders schwierigen Fall ausgehen, sondern die Einschätzung obliegt alleine der Richterin bzw. dem Richter.
Trotz der hohen Klageeingangs konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer am Sozialgericht Reutlingen im Vergleich zu 2024 (12,4 Monate) sogar noch weiter gesenkt werden und beträgt nun nur noch 12,3 Monate. Gegenüber der Verfahrensdauer von 2023 (13 Monate) konnte die Verfahrensdauer um 5 % verringert werden.