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Sozialgericht Ulm                                                                        
Der Präsident

 

Willkommen beim Sozialgericht Ulm

Das Sozialgericht Ulm ist eines der acht erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Baden-Württemberg. Weitere Sozialgerichte gibt es in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen und Stuttgart. Berufungs- und Beschwerdegericht für die acht Sozialgerichte im Land ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart.

Auf den Internetseiten der genannten Gerichte erhalten Sie Informationen über wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit, über die Rechtsprechung der Gerichte aber auch zu aktuellen Themen oder Anlässen. Die in der Öffentlichkeit breit diskutierten vielschichtigen  Änderungen in der Sozialgesetzgebung haben auch die Tätigkeit der Sozialgerichte verstärkt in den Blick gerückt. Diesem Informationsbedürfnis soll mit den Internetseiten der Sozialgerichte Rechnung getragen werden.

Anträge, Verfahrenserklärungen und Schriftsätze in Rechtssachen können schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder - bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen - in elektronischer Form, jedoch nicht per einfacher E-Mail, eingereicht werden. Wie Sie entsprechende Dokumente rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Der Übermittlungsweg per einfacher E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen an das Gericht als Verwaltungsbehörde zu übersenden.


Sozialgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm
0731 / 189-0
0731 / 189-2419
poststelle@sgulm.justiz.bwl.de

DE-Mail: sg-ulm@egvp.de-mail.de 






 

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